Visa für einen Ferienarbeitsaufenthalt dienen der Förderung
besseren gegenseitigen Verständnisses zwischen Japan und Deutschland
und zugleich der Erweiterung der internationalen Perspektive junger
Menschen. Die Visa ermöglichen es jungen Deutschen, zu einem
längeren Ferienaufenthalt nach Japan zu reisen und dort einer
vorübergehenden Beschäftigung zur Ergänzung der Reisemittel
nachzugehen.
Die japanische Regierung nimmt der Grundlage eines Notenwechsels
mit der Bundesregierung ab dem 01. 12. 2000 Anträge für
ein Visum für einen Ferienarbeitsaufenthalt entgegen. Personen,
die die nachfolgend unter 1. genannten Voraussetzungen erfüllen,
können bei Vorlage der unter 2. genannten Dokumente und Unterlagen
bei diplomatischen Vertretung Japans in Deutschland (Japanische
Botschaft in Berlin einschließlich der Außenstelle in
Bonn sowie die einzelnen Japanischen Generalkonsulate), die sich
in der Nähe ihres Wohnsitzes befinden, gebührenfrei ein
Visum zur einmaligen Einreise nach Japan mit der Gültigkeit
von einem Jahr erhalten.
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Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums für einen Ferienarbeitsaufenthalt
Die
Antragsteller besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
Der Zweck der Einreise besteht darin, Ferien in Japan - einhergehend
mit der Möglichkeit einer Beschäftigung - zu verbringen.
Die Antragsteller sind zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens
achtzehn (18) und höchstens fünfundzwanzig (25) Jahre alt. In
Ausnahmefällen kann bis zum Alter von dreißig (30) Jahren ein
Visum erteilt werden.
Die Antragsteller werden nicht von Kindern begleitet.
Die Antragsteller sind im Besitz gültiger Reisepässe
und Rückflugscheine oder weisen ausreichende Mittel zum Kauf solcher
Flugscheine nach (ca. DM 2.200).
Die Antragsteller verfügen über angemessene Mittel
für ihren Unterhalt für die erste Zeit ihres Aufenthalts in Japan
(ca. DM 4.000).
Den Antragstellern ist bisher noch kein Visum für einen
Ferienarbeitsaufenthalt erteilt worden.
Die Antragsteller legen die Kopie eines Versicherungsscheins
für eine abgeschlossene Krankenversicherung für die Zeit ihres
Aufenthalts in Japan vor (Auslandsreisekrankenversicherung).
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Vorzulegende Dokumente und Unterlagen
Zusätzlich zu den nachfolgend genannten Dokumenten und Unterlagen
kann der Antragsteller aufgefordert werden, zusätzliche Unterlagen
vorzulegen oder sich einem persönlichen Gespräch zu
unterziehen. Das Visum sollte rechtzeitig vor Reiseantritt beantragt
werden. Mit einer Vorlaufzeit von 2 Wochen ist zu rechnen.
gültiger deutscher Reisepaß
Antragsformular für ein Visum (Formblatt
- kann direkt bei Antragstellung in der Jap. Vertretung ausgefüllt
werden, ein neueres Paßfoto ist mitzubringen!)
Lebenslauf (Formblatt
- kann hier ausgedruckt werden, bitte auf Englisch oder Japanisch
ausgefüllt mitbringen)
Planung für einen bis zu ein Jahr dauernden
Aufenthalt in Japan sowie Angaben zur gewünschten Art der
Beschäftigung (Formblatt
- kann hier ausgedruckt werden, bitte auf Englisch oder Japanisch
ausgefüllt mitbringen)
Begründung für den Antrag (formlos,
ca. eine DIN A4-Seite, bitte auf Englisch oder Japanisch geschrieben
mitbringen)
Kopie eines gültigen Versicherungsscheins
für eine abgeschlossene Auslandsreisekrankenversicherung
für die Zeit des Aufenthalts in Japan
Unterlagen für den Nachweis der in 1. (5)
und (6) angeführten Voraussetzungen (Rückflugschein,
Nachweis über Bankguthaben, Reiseschecks u.a.)
Botschaft von Japan ------------------------------------Berlin
Botschaft von Japan
Hiroshimastrße 6, 10785 Berlin
Tel: (0 30) 210 94-0
Fax: (0 30) 210 94-222
Öffnungszeit des administrativen Bereichs Bonns: 9:30-12:00
und 14:00-16:30 (von Montag zu Freitag)
URL: http://www.de.emb-japan.go.jp/
e-mail: info@botschaft-japan.de
Japanisches Generalkonsulat Frankfurt
am Main
------------------------------------Frankfurt
Japanisches Generalkonsulat Frankfurt am Main
Taunustor 2, 60311 Frankfurt a. Main
Tel: (0 69) 23 85 730
Fax: (0 69) 23 05 31
Öffnungszeit des administrativen Bereichs Bonns: 9:30-12:30
und 14:30-16:00 (von Montag zu Freitag)
URL: http://www.frankfurt.de.emb-japan.go.jp/
e-mail: mailto:zentrale@japangk-fra.de
Japanisches Generalkonsulat München
------------------------------------München
Japanisches Generalkonsulat München
Karl-Scharnagl-Ring 7, 80539 München
Tel: (0 89) 4 17 60 40
Fax: (0 89) 4 70 57 10
Öffnungszeit des administrativen Bereichs Bonns: 9:30-12:00
und 14:00-16:00 (von Montag zu Freitag)
URL: http://www.muenchen.de.emb-japan.go.jp/
e-mail: konsular-visum@japangk-munich.de
Japanisches Honorarkonsulat in Stuttgart
------------------------------------Stuttgart
Japanisches Honorarkonsulat in Stuttgart
Werner Schmidt, Japanischer Honorargeneralkonsul
c/o Landesbank Baden-Württemberg
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Tel: (0711) 12 77 799
Fax: (0711) 12 77 800
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Zu beachtende Punkte
Handlungen, die als dem Zweck eines Ferienarbeitsaufenthalts
entgegengesetzt angesehen werden wie eine Beschäftigung,
die unter das Gesetz zur Kontrolle und Verbesserung des Vergnügungs-
und Unterhaltungsgewerbes fällt (z.B. in Nachtclubs o.ä.),
sind nicht gestattet.